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Entscheidungen OLG Koblenz 03/1987 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Koblenz 03/1987



Versorgungsausgleich; Versorgungsanwartschaften beim Versorgungswerk des Südwestfunks.
BGB § 1587a; VAHRG § 1

1. Der Südwestfunk ist ein öffentlich-rechtlicher Versorgungsträger im Sinne des § 1 Abs. 3 VAHRG.
2. Die bei dem Versorgungswerk des Südwestfunks erworbenen unverfallbaren Anwartschaften auf ein fiktives Altersruhegeld sind sowohl in dem Anwartschaftsteil, als auch in dem Leistungsteil volldynamisch.
3. Für die Ermittlung des Ehezeitanteils der Versorgungsanwartschaften bei dem Versorgungswerk des Südwestfunks ist die sogenannte VBL-Methode anzuwenden.

OLG Koblenz, Beschluß vom 3. März 1987 - 11 UF 516/86
FamRZ 1987, 717

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Unterhaltsrecht; Verzugsschaden des Unterhaltsberechtigten; verspätete Auskunft des Unterhaltspflichtigen über sein Einkommen; Anrechnung der Auslandszulage.
BGB §§ 286, 1603, 1605

1. Kommt der Unterhaltsverpflichtete seiner Auskunftspflicht über das von ihm erzielte Einkommen trotz Mahnung nicht rechtzeitig nach, dann hat er dem Unterhaltsberechtigten den Schaden, den dieser dadurch erleidet, daß er seine Unterhaltsansprüche nicht schon vorher endgültig beziffern und anmahnen konnte, zu ersetzen.
2. Die Auslandszulage des Unterhaltsverpflichteten ist bei der Einkommensermittlung mit anzurechnen, wobei die durch den Auslandsaufenthalt bedingten Mehraufwendungen im Wege der Schätzung zu ermitteln und abzusetzen sind.

OLG Koblenz, Urteil vom 16. März 1987 - 13 UF 424/86
DAVorm 1987, 704

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Unterhaltsrecht; Zahlungsverzug bei Klageerweiterung nach Stufenklage.
BGB § 1613; ZPO § 254

Wenn der Unterhaltsgläubiger sich mit der im Rahmen einer Stufenklage von dem Unterhaltsschuldner erteilten Auskunft über dessen Einkommen und Vermögen zufrieden gegeben hat, und entsprechend dieser Auskunft einen entsprechend dieser Auskunft einen bezifferten Zahlungsantrag gestellt hat, kann Verzug für eine später erfolgte Klageerweiterung erst ab der Zustellung des die Klageerweiterung enthaltenden Schriftsatzes eintreten, und nicht bereits mit der Zustellung der Stufenklage.

OLG Koblenz, Beschluß vom 19. März 1987 - 11 UF 1157/86
FamRZ 1988, 286

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Ehewohnung und Hausrat; Zuweisung der Ehewohnung zur alleinigen Benutzung; »schwere Härte«; Gefährdung des Kindeswohles; schwere Gesundheitsgefährdung des Kindes durch Streit der Eltern; Kostenentscheidung eines Verfahrens auf Zuweisung der ehelichen Wohnung gemäß § 1361b BGB in de Beschwerdeinstanz.
BGB § 1361b; HausrVO § 20

1. Ein wesentlicher Gesichtspunkt bei der Entscheidung über den Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung zur alleinigen Benutzung ist das Wohl des gemeinsamen Kindes.
2. Kann eine schwere Gesundheitsgefährdung des Kindes nur abgewendet werden, wenn die Ehewohnung der Ehefrau und dem Kind zur alleinigen Benutzung zugewiesen wird, dann liegt eine die alleinige Zuweisung rechtfertigende schwere Härte vor.
3. Die Kostenentscheidung in der Beschwerdeinstanz eines Verfahrens auf Zuweisung der ehelichen Wohnung gemäß § 1361b BGB erfolgt auf der Grundlage des § 13a Abs. 1 S. 2 FGG.

OLG Koblenz, Beschluß vom 26. März 1987 - 11 UF 319/87
FamRZ 1987, 852 = EzFamR BGB § 1361b Nr. 2

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Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes in Scheidungsverbundverfahren; Addition von Einzelstreitwerten in der Berufungsinstanz.
GKG § 19a; ZPO §§ 623, 629a

Begehrt eine Partei in der Berufungsinstanz in erster Linie die Abweisung des Scheidungsantrages, gleichzeitig jedoch für den Fall, daß dieser Angriff gegen das erstinstanzliche Urteil keinen Erfolg hat, das erstinstanzliche Urteil bezüglich der Folgesachen abzuändern, so richtet sich der Streitwert nach dem zusammengerechneten Wert der Scheidungssache und der Folgesachen.

OLG Koblenz, Beschluß vom 27. März 1987 - 11 UF 162/87
JurBüro 1987, 1200

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