Entscheidungen Kammergericht 06/1987
Kosten und Gebühren; Voraussetzungen für eine Kostenentscheidung nach § 93 ZPO; alsbaldige Erfüllung keine zusätzliche Voraussetzung für Kostenfreistellung.
ZPO § 93
kg-1987-06-01-0624-87.pdf (63,88 kb)ZPO § 93
Das Privileg des § 93 ZPO (Freistellung der beklagten Partei von den Prozeßkosten) setzt nicht voraus, daß neben die fehlende Klageveranlassung und neben das sofortige Anerkenntnis auch noch die alsbaldige Erfüllung des Anspruchs tritt.
Kammergericht, Beschluß vom 1. Juni 1987 - 24 W 624/87
OLGZ 1987, 460 = MDR 1987, 767