Entscheidungen Kammergericht 05/1987
Kosten und Gebühren; Rechtsanwaltsgebühren; Erhöhung der Prozeßgebühr bei Tätigkeit für BGB-Gesellschaft.
BRAGO § 6
kg-1987-05-22-1828-86.pdf (56,15 kb)BRAGO § 6
Werden Mitglieder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts verklagt, so vertritt der von ihnen beauftragte Rechtsanwalt auch dann mehrere Auftraggeber im Sinne von § 6 Abs. 1 S. 2 BGB, wenn die Gesellschaft nach außen hin »als Einheit« auftritt, und sie »auf dauernden Erwerb gerichtet« ist.
Kammergericht, Beschluß vom 22. Mai 1987 - 1 W 1828/86
JurBüro 1988, 187 = MDR 1987, 857 = VersR 1988, 38 [Ls] = Rpfleger 1987, 477 [Ls]