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Entscheidungen OLG München 09/1986 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG München 09/1986



Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; erweiterte (verschärfte) Leistungspflicht; Barunterhaltspflicht einer minderjährige Kinder aus zweiter Ehe betreuenden Mutter.
BGB § 1603; ZPO § 323

Auch eine zwei minderjährige Kinder aus zweiter Ehe betreuende Mutter kann verpflichtet sein, an ein minderjähriges Kind aus ihrer ersten Ehe, das in dem Haushalt des Vaters lebt, Barunterhalt zu leisten.

OLG München, Urteil vom 11. September 1986 – 16 UF 1134/86
FamRZ 1987, 93

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Abstammungsrecht; Feststellung der Vaterschaft; serostatistische Wahrscheinlichkeit von 99,96%; Einwand der Zeugungsunfähigkeit.
BGB § 1600a

Bei einer aufgrund serologischer Gutachten festgestellten Vaterschaftswahrscheinlichkeit von 99,96% besteht kein Anlaß, in der Berufungsinstanz erneut ein Blutgruppengutachten einzuholen, wenn der Nachweis einer bereits in der gesetzlichen Empfängniszeit bestehenden Zeugungsunfähigkeit des Beklagten nicht einwandfrei geführt werden kann.

OLG München, Urteil vom 24. September 1986 - 20 U 1808/86
DAVorm 1987, 118

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Abstammungsrecht; nichteheliches Kind; Anfechtung des Vaterschaftsanerkenntnisses nach dem Tode der Mutter; unzulässige Berufung mit dem Ziele der Vaterschaftsfeststellung.
BGB § 1600h; ZPO §§ 519b, 641i

1. Die Berufung eines Klägers, der in der ersten Instanz seine Anerkennung der Vaterschaft nach dem Tode der Mutter erfolgreich angefochten hatte, mit dem Ziel der Feststellung der Vaterschaft ist mangels formeller und materieller Beschwer unzulässig.
2. Anders als bei Ehescheidungsverfahren, wo in bestimmten Fällen auf eine Beschwer verzichtet wird, in denen das Rechtsmittel der Aufrechterhaltung der Ehe dienen soll, kann aus dem Grundsatz, daß der wirkliche Vater festgestellt werden soll, in Verbindung mit dem Verzicht auf eine Beschwer nach § 641i Abs. 2 ZPO im Wege der Analogie kein Verzicht auf die Rechtsmittelbeschwer in einem Vaterschaftsfeststellungsverfahren hergeleitet werden.

OLG München, Urteil vom 24. September 1986 - 20 U 3714/86
FamRZ 1987, 171 = DAVorm 1987, 262

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