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Entscheidungen OLG München 07/1986 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG München 07/1986



Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Prozeßstandschaft; Vorabentscheidung über die Scheidung nach Abtrennung; Rechtsmittel; Unzulässigkeit der Anschlußberufung bezüglich des Kindesunterhalts bei Berufung hinsichtlich nachehelichen Unterhalts; Elementar- und Vorsorgeunterhalt; mietfreies Wohnen.
BGB §§ 1569 ff, 1578, 1629; ZPO § 521

1. Macht ein Ehegatte (nach Vorabentscheidung über den Scheidungsantrag) seinen nachehelichen Unterhalt und zugleich in Prozeßstandschaft den Unterhalt des ehelichen Kindes geltend, dann kann er sich einer nur gegen den Ehegattenunterhalt gerichteten Berufung des Unterhaltspflichtigen nicht als Prozeßstandschafter bezüglich des Kindesunterhalts anschließen.
2. Ist auf Seiten des unterhaltsberechtigten Ehegatten der Vorteil mietfreien Wohnens im Wege des Direktabzugs zu berücksichtigen, beeinflußt dies die Berechnung des Vorsorgeunterhalts nicht; der Abzug ist vielmehr erst in der dritten Stufe bei der Errechnung des endgültigen Elementarunterhalts vorzunehmen.

OLG München, Urteil vom 8. Juli 1986 - 4 UF 47/86
FamRZ 1987, 169

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Unerlaubte Handlungen; Kurzschulvertrag mit Schutzwirkung zugunsten der Eltern des minderjährigen Teilnehmers; Lawinenunfall im Rahmen eines Kurzschulaufenthalts.
BGB §§ 618, 844

1. Der zwischen einem Verein als Veranstalter eines Kurzschulaufenthalts (Trainingsprogramm mit Bergwanderungen) und einem minderjährigen Teilnehmer geschlossene Vertrag ist rechtlich als Dienstvertrag einzuordnen, der aufgrund des hohen körperlichen und seelischen Risikos des Trainingsprogramms in besonders starkem Maße einen »personenrechtlichen Einschlag« besitzt, was zu einer entsprechenden Anwendung der in § 618 Abs. 3 BGB geregelten Haftung führt.
2. Das personenrechtlich geprägte Innenverhältnis zwischen den Parteien entfaltet auch eine Schutzwirkung zugunsten der Eltern des minderjährigen Teilnehmers, so daß diesen ein eigener vertraglicher Anspruch (hier: Beerdigungskosten nach Tötung durch Lawinenunglück) gegen den Veranstalter zusteht.

OLG München, Urteil vom 8. Juli 1986 - 13 U 4778/85
NJW-RR 1987, 370

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Versorgungsausgleich; Beschränkung der ehelichen Gemeinschaft auf die Wochenenden; grobe Unbilligkeit der Durchführung eines Versorgungsausgleichs; ehemaliges Bestehen einer Versorgungsgemeinschaft zwischen den geschiedenen Ehegatten; jahrelange Pflege der kranken Eltern.
BGB § 1587c

1. Beschränken Ehegatten etwa 15 Jahre lang ihre eheliche Gemeinschaft auf die Wochenenden, und führt jeder von ihnen einen eigenen Hausstand, dann schließt dies das Zustandekommen einer Versorgungsgemeinschaft nicht aus, und macht den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich nicht grob unbillig.
2. Pflegt ein Ehegatte unter Aufgabe seiner Arbeitsstelle jahrelang seine kranken Eltern ohne Widerspruch des anderen Ehegatten, und unterbleibt infolgedessen bei ihm eine Begründung weiterer Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung, so ist deswegen für diesen Zeitraum weder ein Ausschluß noch eine Kürzung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs zu seinen Lasten gerechtfertigt.

OLG München, Beschluß vom 9. Juli 1986 - 4 UF 190/86
FamRZ 1986, 1116

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