Entscheidungen OLG Zweibrücken (1980)
Ehescheidung; Notwendigkeit der Beiordnung eines Verkehrsanwalts.
ZPO § 116a
Die Beiordnung eines Verkehrsanwalts in Ehescheidungssachen ist jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn es sich um eine einverständliche einfache Scheidung handelt.
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 7. Januar 1980 - 6 WF 175/79
FamRZ 1980, 618


Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; Unbilligkeit der Inanspruchnahme des Ehegatten; Verwirkung wegen schwerer Eheverfehlung (hier: ehebrecherisches Verhalten des anspruchstellenden Ehegatten).
BGB §§ 1361, 1579
1. Bricht der Trennungsunterhalt begehrende Ehegatte ohne ersichtlichen Anlaß aus einer über 20 Jahre bestehenden Ehe aus, und nimmt er alsbald nach der Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft ein ehebrecherisches Verhältnis mit einem anderen Partner auf, den er bereits vorher kennengelernt hatte, so liegt hierin ein Verhalten im Sinne des § 1579 Abs. 1 Nr. 4 BGB.
2. Eine Beschränkung des Unterhalts des getrennt lebenden Ehegatten auf den notwendigen Unterhalt kann der Billigkeit entsprechen.
OLG Zweibrücken, Urteil vom 17. Januar 1980 - 6 UF 120/79
FamRZ 1980, 246


Ehewohnung und Hausrat; Hausratsverteilung; Festsetzung des Streitwertes nach faktisch vollzogener Teilung des Hausrats; Titulierungsinteresse.
GKG § 25; BRAGO § 9
1. Ist der Hausrat bereits geteilt, so ist einer Erklärung, daß es bei der Teilung verbleiben soll, kein wirtschaftlicher Wert beizumessen, es sei denn, daß ein Titulierungsinteresse vorliegt.
2. Der Streitwert für einen dahingehenden Vergleich ist auf null festzusetzen.
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 21. Januar 1980 - 6 WF 168/79
Rpfleger 1980, 201


Personenstandsrecht; Vornamensbeschreibung nach einer Geschlechtsumwandlung.
PStG §§ 21, 47; NamÄndG
Eine Person, deren Geschlecht sich gewandelt hat, ist berechtigt und verpflichtet, sich Vornamen zu erteilen, die ihrem neuen Geschlecht entsprechen. Diese Vornamen sind mit der Geschlechtsumwandlung entsprechend § 47 PStG zuzuschreiben.
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 29. Januar 1980 - 3 W 1/80
StAZ 1980, 123


Verfahrensrecht; Rechtsmittel; Unanfechtbarkeit der Zurückweisung eines Antrages auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung nach § 13 Abs. 4 HausrVO.
HausrVO § 13
Die Zurückweisung eines Antrages auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung nach § 13 Abs. 4 HausrVO ist nicht anfechtbar.
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 30. Januar 1980 - 6 WF 12/80
FamRZ 1980, 902


Unterhaltsrecht; Taschengeldanspruch einer Hausfrau.
BGB § 1360a
Der nicht erwerbstätigen Ehefrau steht ein frei verfügbares Taschengeld in Höhe von etwa 5% des Nettoeinkommens des Ehemannes zu. Dieses Taschengeld ist pfändbar.
OLG Zweibrücken, Urteil vom 7. Februar 1980 - 6 UF 78/79
FamRZ 1980, 445


Prozeßkostenhilfe; grundsätzlich kein Armenrecht für eine abgeschlossene Instanz.
ZPO § 114
Rückwirkende Bewilligung des Armenrechts nach Abschluß der Instanz (hier: in einer Ehescheidungssache) kann nur dann in Betracht kommen, wenn die Partei alles ihr Zumutbare getan hat, um eine dahingehende Beschwerdeentscheidung noch während der Instanz herbeizuführen.
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 12. Februar 1980 - 6 WF 15/80
FamRZ 1980, 909


Verfahrensrecht; Rechtsmittel; Ausspruch der Nichtzulassung der Revision.
ZPO §§ 321, 546
Auch nach der Neufassung des § 546 ZPO ist es in nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten nicht erforderlich, daß in dem Urteil ausdrücklich darüber befunden werden muß, ob die Revision zugelassen wird oder nicht. Eine Ergänzung des Urteils mit dem Ziel, einen derartigen Anspruch herbeizuführen, ist deshalb nicht zulässig.
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 14. Februar 1980 - 6 UF 82/79
FamRZ 1980, 614


Versorgungsausgleich; Berechnungsmethoden bei der Errechnung des Beitrags zum Ausgleich einer Betriebsrente (Gesamtversorgung).
BGB §§ 1587a, 1587b
Bei dem Ausgleich einer Betriebsrente, die in Form einer sogenannten Gesamtversorgung gewährt wird, ist zu der Berechnung des Wertausgleichs die Rentenanwartschaft aus der gesetzlichen Rentenversicherung hochzurechnen. Für die Berechnung der künftigen Anwartschaften für den Zeitraum von dem Ehezeitende bis zu der Erreichung der Altersgrenze ist der letzte maßgebliche Verhältniswert zwischen dem konkreten Einkommen des Versicherten und dem Durchschnittseinkommen aller in diesem Versicherungszweig Versicherten zugrunde zu legen.
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 14. Februar 1980 - 6 UF 96/79
FamRZ 1980, 595


Elterliche Sorge; Vormundschaft und Pflegschaft; Vertretung mehrerer minderjähriger Geschwister bei dem Erwerb eines Grundstücks.
BGB §§ 181, 705, 1629, 1795
Soll in einem notariellen Vertrag ein Grundstück auf mehrere minderjährige Geschwister zur gesamten Hand übertragen werden, so können bei der hierfür erforderlichen Gesellschaftsgründung die Geschwister nicht alle zugleich von ihren Eltern oder von einem einzigen Ergänzungspfleger vertreten werden; es müssen vielmehr so viele Ergänzungspfleger bestellt werden, daß jedes Kind eigens vertreten ist.
OLG Zweibrücken, Urteil vom 15. Februar 1980 - 1 U 99/79
OLGZ 1980, 213 = DNotZ 1981, 42


Ehewohnung und Hausrat; Regelung der Benutzung der Ehewohnung vor Anhängigkeit des Scheidungsverfahrens; fest installiertes »Wohnmobil« auf einem Campingplatz als Ehewohnung.
BGB § 1361a; ZPO § 621; HausrVO §§ 8, 18a
1. Eine Regelung über die Zuweisung der Ehewohnung vor der Einleitung eines Scheidungsverfahrens ist in entsprechender Anwendung von § 1361a BGB, § 18a HausrVO - auch ohne Äußerung einer akuten Scheidungsabsicht - zulässig.
2. Ein auf einem Campingplatz auf Dauer fest installiertes »Wohnmobil« stellt keinen Haushaltsgegenstand oder Hausrat im Sinne des § 1361a BGB, § 18a HausrVO dar, sondern muß als »Ehewohnung« behandelt werden.
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 22. Februar 1980 - 2 UF 102/79
FamRZ 1980, 569 = ZfSch 1980, 251


Abstammungsrecht; elterliche Sorge; Vertretung eines Kindes im Ehelichkeitsanfechtungsprozeß.
BGB §§ 1629, 1795; ZPO §§ 519b, 640b
1. Im Ehelichkeitsanfechtungsprozeß ist der Vater zu der Vertretung des beklagten Kindes nicht befugt, was zur Folge hat, daß auch die Mutter von der Vertretung ausgeschlossen ist (im Anschluß an BGH FamRZ 1972, 498).
2. Das Rechtsmittel eines unrichtigen gesetzlichen Vertreters einer prozeßunfähigen Partei ist mit dem Ziel zulässig, die Klärung der Vertretungsmacht herbeizuführen (im Anschluß an BGHZ 40, 197).
OLG Zweibrücken, Urteil vom 6. März 1980 - 6 U 45/79
FamRZ 1980, 911


Ehescheidung; Folgen des Todes einer Partei bei nichtrechtskräftiger Scheidung.
ZPO §§ 91a, 516, 619, 629a
Ein Rechtsmittel mit dem Ziel, wegen des eingetretenen Todes einer Partei die Voraussetzungen des § 619 ZPO festzustellen, ist nicht zulässig.
OLG Zweibrücken, Urteil vom 6. März 1980 - 6 UF 134/79
FamRZ 1980, 716


Versorgungsausgleich; kein Ausgleich einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung auf Rentenbasis im öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich.
BGB § 1587a
Eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung auf Rentenbasis unterliegt nicht dem öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich.
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 13. März 1980 - 6 UF 1/80
FamRZ 1980, 809


Kosten und Gebühren; Anwaltsgebühren bei gemeinsamem Sorgerechtsvorschlag der Eltern.
BGB § 1671; BRAGO § 23
Für den gemeinsamen Vorschlag der Eltern zu der Regelung der elterlichen Sorge entsteht keine Vergleichsgebühr.
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 20. März 1980 - 6 WF 24/80
Rpfleger 1980, 312


Abstammungsrecht; Kindschaftsprozeß; Notwendigkeit gerichtlicher Anordnungen zur Klärung der Vaterschaft von Amts wegen; Berücksichtigung von nicht von den Parteien vorgetragen Tatsachen; Untersuchungsgrundsatz betreffend Feststellung oder Anfechtung der (anerkannten) Vaterschaft; Frist für die Geltendmachung der Anfechtung in den Fällen des Art. 12 § 3 Abs. 2 S. 3 NEhelG.
BGB §§ 1600h, 1600k, 1600l, 1600m, 1600o; NEhelG Art. 12 § 3; ZPO §§ 616, 641
1. In einem Kindschaftsprozeß ist das Gericht nach §§ 616 Abs. 1, 640 Abs. 1 ZPO verpflichtet, die zu der Klärung der Vaterschaft erforderlichen Beweise von Amts wegen anzuordnen, und mit den sich aus § 640d ZPO ergebenden Einschränkung sogar solche Tatsachen zu berücksichtigen, die von den Parteien nicht vorgetragen sind.
2. Für die Geltendmachung der Anfechtung in den Fällen des Art. 12 § 3 Abs. 2 S. 3 NEhelG besteht keine Frist (im Anschluß an BGH FamRZ 1975, 486; OLG Zweibrücken DAVorm 1972, 215).
3. Zu dem Untersuchungsgrundsatz in einem Kindschaftsprozeß betreffend Feststellung oder Anfechtung der (anerkannten) Vaterschaft.
OLG Zweibrücken, Urteil vom 20. März 1980 - 6 U 46/79
FamRZ 1980, 833


Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; Betreuung eines Kleinkindes; Leistungsfähigkeit eines Unterhaltsschuldners entsprechend Vorbildung und Fähigkeiten bei vollem Einsatz seiner Arbeitskraft.
BGB §§ 1361, 1603
Die Leistungsfähigkeit eines Unterhaltsschuldners bestimmt sich nach dem Einkommen, das er nach Vorbildung und Fähigkeiten erzielen kann, wenn er seine Arbeitskraft voll einsetzt.
OLG Zweibrücken, Urteil vom 20. März 1980 - 6 UF 128/79
Rpfleger 1980, 280


Verfahrensrecht; Zwangsvollstreckung aus einstweiligen Anordnungen.
ZPO §§ 620 ff, 888, 890
Die Zwangsvollstreckung aus einstweiligen Anordnungen nach §§ 620 ff ZPO erfolgt nach den Bestimmungen der Zivilprozeßordnung.
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 27. März 1980 - 6 WF 9/80
FamRZ 1980, 1038


Abstammungsrecht; Feststellung der Vaterschaft allein durch erbbiologisch-anthropologische Gutachten; siebenstufige Bewertungsskala.
BGB § 1600o; ZPO §§ 643, 643a
Die Vaterschaft kann allein durch erbbiologisch-anthropologische Gutachten erwiesen werden, wenn die Stufe 1 der siebenstufigen Bewertungsskala vorliegt.
OLG Zweibrücken, Urteil vom 17. April 1980 - 6 U 39/79
FamRZ 1980, 1066


Verfahrensrecht; Verhältnis von einstweiligen Anordnungen zu ordentlichen Verfahren; Klage auf Feststellung des Nichtbestehens eines derartigen Anordnungsanspruchs (hier: Prozeßkostenvorschuß).
BGB § 1360a; ZPO §§ 256, 620 ff
Eine einstweilige Anordnung auf Leistung eines Prozeßkostenvorschusses hindert eine Klage auf Feststellung des Nichtbestehens eines derartigen Anspruchs nicht.
OLG Zweibrücken, Urteil vom 28. April 1980 - 2 UF 21/80
FamRZ 1980, 1041


Abstammungsrecht; Berechnung der Vaterschaftsplausibilität; Abhängigkeit der Bewilligung des Armenrechts von den Erfolgsaussichten der Rechtsverteidigung; Verwertung später gewonnener Erkenntnisse bei der Entscheidung über die Bewilligung des Armenrechts.
ZPO § 114a
Auch bei einer verspäteten Entscheidung über ein Armenrechtsgesuch sind die Erkenntnisse (hier: Ergebnisse zwischenzeitlicher Beweisaufnahme) zugrunde zu legen, die dem Gericht in dem Zeitpunkt der Entscheidung zur Verfügung stehen (hier: bei einer Entscheidung über ein Armenrechtsgesuch des in einem Vaterschaftsfeststellungsprozeß verklagten Mannes).
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 7. Mai 1980 - 6 W 4/80
FamRZ 1981, 205


Scheidung einer gemischt-nationalen Ehe; anwendbares Status; Aufnahme eines Schuldausspruchs nach ausländischem (hier: französischem) Recht in das Scheidungsurteil; Durchführung des Versorgungsausgleichs zugunsten der deutschen Ehefrau eines französischen Ehemannes.
BGB § 1587; EGBGB Art. 17
1. Zu der Frage, ob ein Schuldausspruch noch in das Scheidungsurteil aufgenommen werden darf, wenn die Ehe der Parteien auch nach ausländischem (hier: französischem) Recht geschieden wird.
2. Zu der Durchführung des Versorgungsausgleichs zugunsten der deutschen Ehefrau eines französischen Mannes.
OLG Zweibrücken, Urteil vom 29. Mai 1980 - 6 UF 130/79
FamRZ 1980, 781


Verfahrensrecht; Anwaltszwang für die Beschwerde in einer abgetrennten Familiensache als Folgesache.
ZPO §§ 78, 628
Eine abgetrennte Familiensache bleibt »Folgesache«; deshalb besteht Anwaltszwang für die Beschwerde.
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 9. Juni 1980 - 6 UF 49/80
FamRZ 1980, 1051


Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des volljährigen Kindes auf Unterhalt; Ausbildungsunterhalt für eine Zweitausbildung.
BGB § 1610
Zum Unterhalt können die Kosten für ein Zweitstudium gehören, wenn das Erststudium aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen werden mußte.
OLG Zweibrücken, Urteil vom 12. Juni 1980 - 6 UF 25/80
FamRZ 1980, 1058


Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Voraussetzungen für die Gewährung von Unterhalt; grobe Unbilligkeit der Inanspruchnahme des Unterhaltsverpflichteten; Verärgerung der Antragsgegnerin über das Verhalten des Antragstellers in den zwischen den Parteien geführten Rechtsstreiten.
BGB §§ 1573, 1579; ZPO § 628
Zu dem Ausschluß des Unterhalts, wenn der Unterhalt begehrende Ehegatte seinen geschiedenen Ehegatten bei dessen Behörde angeschwärzt hat.
OLG Zweibrücken, Urteil vom 12. Juni 1980 - 6 UF 132/79
FamRZ 1980, 1010 = FRES 7, 33


Verfahrensrecht; Zuständigkeit der Gerichte; wichtiger Grund für die Abgabe einer Vormundschaft.
FGG §§ 46, 64a, 64d
Ein wichtiger Grund für die Abgabe der Vormundschaft liegt vor, wenn es in dem Interesse des Mündels liegt, einem anderen als dem an sich zuständigen Gericht die Vormundschaft zu übertragen. Das kann - namentlich bei weiterer Unterbringung (§ 64d Abs. 3 FGG) - dazu führen, die Vormundschaft an das Amtsgericht abzugeben, in dessen Bezirk das Mündel untergebracht ist.
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 19. Juni 1980 - 2 AR 21/80
FamRZ 1981, 208


Abstammungsrecht; Feststellung der nichtehelichen Vaterschaft; Ausschluß der an die Beiwohnung anknüpfenden Vermutung der nichtehelichen Vaterschaft; Umfang des Amtsermittlungsgrundsatzes für die Klärung der biologischen Abstammung; Zulässigkeit der Verbindung von einem Antrag auf Feststellung der Vaterschaft mit einem Antrag auf Zahlung von Regelunterhalt.
BGB §§ 1500o, 1592, 1600o, 1601, 1615a, 1615f; ZPO §§ 616, 640, 643
Bei einer Vaterschafts-Plausibilität von 99,78% (aufgrund anderweitiger Beweiserhebung) besteht für das Gericht keine Verpflichtung mehr, von Amts wegen ein erbbiologisches Ähnlichkeitsgutachten einzuholen.
OLG Zweibrücken, Urteil vom 3. Juli 1980 - 6 U 83/78
FamRZ 1981, 205 [Ls]


Verfahrensrecht; Rechtsmittel; Antrag auf Zulassung der weiteren Beschwerde.
ZPO § 321
Über den Antrag eines Beteiligten, die weitere Beschwerde zuzulassen, kann nicht nach § 321 ZPO entschieden werden. Der Antrag ist ohne mündliche Verhandlung als unzulässig zu verwerfen.
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 11. August 1980 - 6 UF 57/80
FamRZ 1980, 1144


Verfahrensrecht; Ehescheidung; Scheidungsverbund; Regelung von Folgesachen; Anspruch auf Auskunfterteilung (§ 1379 BGB); Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung; Anspruch auf Zugewinnausgleich.
BGB §§ 1373 ff, 1379; ZPO §§ 623, 629
Zu der »Verbundenentscheidung« im Sinne des § 629 Abs. 1 ZPO gehört - falls er gemäß § 623 Abs. 2 ZPO rechtzeitig anhängig gemacht worden ist - nur der Zugewinnausgleichsanspruch als solcher, nicht aber der Anspruch auf Auskunfterteilung (§ 1379 BGB), und der weitere Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung.
OLG Zweibrücken, Urteil vom 15. August 1980 - 2 UF 61/79
FamRZ 1980, 1142


Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des volljährigen Kindes auf Unterhalt; Unterhaltsbestimmungsrecht der Eltern.
BGB § 1612
1. Das volljährige, auf Unterhaltsleistungen der Eltern angewiesene Kind ist gehalten, seine Lebensführung in einer mit den Verhältnissen des Elternhauses zu vereinbarenden Weise einzurichten.
2. Die Grenzen des Bestimmungsrechts sind überschritten, wenn die Eltern das natürliche Bestreben des Kindes, selbständig zu werden, und sich von den Eltern zu lösen, dadurch durchkreuzen, daß sie es durch die Unterhaltsbestimmung an das Elternhaus binden.
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 27. August 1980 - 3 W 99/80
FamRZ 1981, 494


Verfahrensrecht; Scheidungsverbund; Voraussetzungen für die Anhängigkeit einer Folgesache; Einleitung eines Verfahrens hinsichtlich der Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat im Scheidungsverbund.
ZPO § 623
Zu der Einleitung eines Verfahrens hinsichtlich der Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat im Verbund ist die Stellung eines Antrages nicht erforderlich.
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 3. September 1980 - 6 WF 59/80
FamRZ 1980, 1143


Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; wesentliche Änderung iSd § 323 ZPO; Zeitschranke der Abänderungsklage bei vorausgegangenem Auskunftsverfahren.
EheG § 58; ZPO §§ 254, 323
1. Ein Umstand, der in dem Zeitpunkt der früheren Entscheidung tatsächlich vorhanden, aber nicht bekannt war, bleibt auch für die Frage einer Abänderung unberücksichtigt.
2. Die Abänderung darf auf den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit einer vorbereitenden Auskunftsklage jedenfalls dann nicht zurückbezogen werden, wenn der Kläger Stufenklage hätte erheben können.
OLG Zweibrücken, Urteil vom 10. September 1980 - 2 UF 50/80
FamRZ 1981, 1189


Verfahrensrecht; Umfang der Beiordnung eines Rechtsanwalts; Abschluß eines Scheidungsvergleichs.
ZPO § 624; BRAGO § 122
§ 122 Abs. 3 S. 1 BRAGO wird durch § 624 Abs. 2 ZPO nicht eingeschränkt. Für die Erstattung der Gebühren, die durch den Abschluß eines Vergleichs entstanden sind, und einen der in § 122 Abs 3. S. 1 BRAGO aufgezeigten Gegenstände betreffen, kommt es daher nicht auf die Anhängigkeit der genannten Folgesachen in dem Zeitpunkt der Armenrechtsbewilligung an.
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 24. September 1980 - 2 WF 31/80
JurBüro 1981, 1218


Verfahrensrecht; einstweilige Anordnungen; Rechtsmittel gegen einstweilige Anordnungen.
ZPO §§ 620, 620f
Um in den Fällen des § 620 S. 1 Nr. 4 ZPO (Kindesunterhalt) eine anderweitige Regelung im Sinne des § 620f ZPO herbeizuführen, ist nicht die Abänderungsklage und auch nicht die Vollstreckungsgegenklage, sondern die negative Feststellungsklage der richtige Rechtsbehelf.
OLG Zweibrücken, Urteil vom 2. Oktober 1980 - 6 UF 50/80
FamRZ 1981, 190


Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Ausschluß des Unterhalts wegen kurzer Ehedauer.
BGB § 1579
Zu dem Ausschluß des Unterhalts wegen kurzer Ehedauer, wenn die Parteien erst im Rentenalter geheiratet haben, und zu diesem Zeitpunkt die Ehefrau bereits unterhaltsbedürftig war (hier: Ehe zwischen Rentnern, die nur 14 Monate gedauert hat).
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 6. Oktober 1980 - 6 WF 73/80
FamRZ 1980, 1125 = FRES 7, 236


Unterhaltspflicht des geschiedenen Ehegatten; Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes; nicht mögliche Erwerbstätigkeit des Unterhaltsgläubigers; Angemessenheit einer Erwerbstätigkeit; Höhe des Unterhaltsanspruchs des geschiedenen Ehegatten; Einfluß von Einnahmen aus eigenem Kapitalvermögen des Unterhaltsgläubigers.
BGB §§ 1570, 1573, 1574, 1577, 1578
1. Eine Ehefrau im Alter von fast 50 Jahren, die 20 Jahre in dem erlernten Beruf als kaufmännische Angestellte nicht mehr tätig war, kann in aller Regel nach § 1573 Abs. 1 BGB Unterhalt verlangen.
2. Die Versorgung eines in seinem Haushalt befindlichen volljährigen Kindes hindert nach aller Lebenserfahrung im Regelfall den Elternteil nicht daran, einer ganztägigen Erwerbstätigkeit nachzugehen, selbst wenn das Kind noch die Schule besucht.
OLG Zweibrücken, Urteil vom 23. Oktober 1980 - 6 UF 76/80
FamRZ 1981, 148 = FRES 7, 333


Verfahrensrecht; Verfahren bei einer Klage auf das Recht zum Getrenntleben.
ZPO §§ 78, 606, 620 ff
1. Eine Klage mit dem Ziel, das Recht zum Getrenntleben zu gestatten, ist Ehesache im Sinne des § 606 ZPO.
2. Innerhalb dieser Ehesache kann eine einstweilige Anordnung gemäß §§ 620 ff ZPO ergehen.
3. Zu dem Anwaltszwang für die Einlegung der Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung des Amtsgerichts bei dem Oberlandesgericht.
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 30. Oktober 1980 - 6 WF 86/80
FamRZ 1981, 186


Ehescheidung; Trennungsjahr; Merkmal »kürzere Zeit« iSd § 1567 Abs. 2 BGB; Unzulässigkeit der Addition wiederholter Trennungsfristen.
BGB §§ 1565, 1567
1. Ob die Nichterwähnung des § 1565 Abs. 2 BGB in § 1596 Abs. 2 BGB und die Auslassung des § 1565 Abs. 2 BGB in § 1567 Abs. 2 BGB auf einem Redaktionsversehen beruht, bleibt offen.
2. Das Merkmal »kürzere Zeit« im Sinne des § 1567 Abs. 2 BGB ist nicht erfüllt, wenn die Ehegatten länger als drei Monate zusammenleben.
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 3. November 1980 - 6 WF 93/80
FamRZ 1981, 146 = FRES 1981, 339


Verfahrensrecht; Unzulässigkeit eines Teilurteils über eine denselben unterhaltsrechtlichen Streitgegenstand betreffende Klage oder Widerklage.
ZPO §§ 301, 323
Hat der Beklagte einer gemäß § 323 ZPO auf Erhöhung eines Unterhaltstitels gerichteten Abänderungsklage seinerseits Widerklage auf Ermäßigung (oder Wegfall) des Unterhaltstitels erhoben, so ist ein der Klage (oder der Widerklage) stattgebendes Teilurteil unzulässig.
OLG Zweibrücken, Urteil vom 10. November 1980 - 2 UF 64/80
FamRZ 1981, 483


Ehewohnung und Hausrat; Definition »Ehewohnung«; Regelung der Benutzung der ehelichen Wohnung während des Getrenntlebens; Antrag auf Zuweisung eines im Miteigentum stehenden Wochenendhauses zur alleinigen Nutzung; Beschwerde gegen eine Endentscheidung in einer selbständigen Familiensache iSd § 621 Abs. 1 Nr. 6 ZPO.
BGB § 1361a; HausrVO §§ 1, 18a
1. Ein Wochenendhaus, das sich an einem anderen Ort als dem Lebensmittelpunkt von Eheleuten befindet, ist keine Ehewohnung.
2. Eine Regelung der Benutzung der Ehewohnung ist analog § 1361a Abs. 3 BGB, § 18a HausrVO auch dann durch einstweilige Anordnung des Familiengerichts zulässig, wenn noch keine Ehesache anhängig ist, aber besondere Umstände dies gebieten.
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 11. November 1980 - 6 UF 86/80
FamRZ 1981, 259 = FRES 7, 344


Verfahrensrecht; Rechtsmittel; Anfechtbarkeit einstweiliger Anordnungen.
ZPO § 572; FGG §§ 19, 24
Ist die einstweilige Anordnung selbst unanfechtbar, kann auch eine Entscheidung des Familiengerichts über die Aussetzung einer ergangenen Entscheidung nicht mit der Beschwerde angefochten werden.
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 20. November 1980 - 6 WF 100/80
FamRZ 1981, 189


Verfahrensrecht; Anforderungen an den Erlaß einer einstweiligen Anordnung auf Sicherheitsleistung nach § 641d ZPO.
ZPO § 641d
Zu der Frage, welche Anforderungen an den Erlaß einer einstweiligen Anordnung auf Sicherheitsleistung nach § 641d ZPO zu stellen sind.
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 27. November 1980 - 6 W 5/80
FamRZ 1981, 391


Abstammungsrecht; Feststellung der Vaterschaft; Amtsermittlungsprinzip; Pflicht zur Einholung eines weiteren Gutachtens auf genetischer Grundlage (hier: HLA-Gutachten oder anthropologisches Ähnlichkeitsgutachten).
BGB § 1600o; ZPO §§ 616, 640
Ein zu der Feststellung oder Verneinung der biologischen Abstammung geeignetes Beweismittel (hier: HLA-Gutachten oder anthropologisches Ähnlichkeitsgutachten) muß dann nicht mehr eingeholt werden, wenn die biostatistische Vaterschaftswahrscheinlichkeit nach der Berechnungsmethode Essen-Möller über 99,9% liegt.
OLG Zweibrücken, Urteil vom 4. Dezember 1980 - 6 U 6/80
DAVorm 1981, 465


Armenrecht; Notwendigkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts in einer Kindschaftssache neben dem Jugendamt.
ZPO §§ 116, 121
In der Regel ist in einer Kindschaftssache die Beiordnung eines Rechtsanwalts für das klagende Kind, dem Prozeßkostenhilfe gewährt wird, nicht erforderlich, wenn ein Jugendamt zum Pfleger für das Kind bestellt ist.
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 10. Dezember 1980 - 6 W 6/80
Rpfleger 1981, 205


Abstammungsrecht; Feststellung der Vaterschaft; Verstoß gegen das Amtsermittlungsprinzip.
ZPO §§ 640, 616
Die auf der Grundlage eines Blutgruppengutachtens (ohne HLA-System) errechnete Vaterschaftsplausibilität von 99,6% ist nicht so hoch, als daß ein Ausschluß der Vaterschaft im HLA-System nicht in Betracht gezogen werden könnte. Die Unterlassung der Einholung des weiterführenden Blutgruppengutachtens stellt unter diesen Umständen einen erheblichen Verfahrensfehler dar, weil damit dem angefochtenen Urteil eine ordnungsgemäße Entscheidungsgrundlage fehlt.
OLG Zweibrücken, Urteil vom 11. Dezember 1980 - 6 U 7/80
DAVorm 1981, 222


Elterliche Sorge; Zuständigkeit der Gerichte; zuständiges Gericht für die Abänderung der Regelung der elterlichen Sorge.
BGB §§ 1666, 1671, 1696
Für den Erlaß von Einzelanordnungen auf der Grundlage des § 1666 BGB wegen Gefährdung des Kindeswohles ist ausschließlich das Vormundschaftsgericht zuständig. Bei einer Änderung der Sorgerechtsregelung nach §§ 1696, 1671 BGB ist die Zuständigkeit des Familiengerichts gegeben.
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 12. Dezember 1980 - 2 AR 50/80
DAVorm 1981, 308


Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes; kein Verfahrenswert bei rein deklaratorischen Erklärungen in einer Scheidungsvereinbarung.
GKG § 20
Rein deklaratorische Erklärungen der Parteien in einer Scheidungsvereinbarung, so etwa über eine bereits vorgenommene Hausratsverteilung, bleiben streitwertmäßig außer Betracht.
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 30. Dezember 1980 - 6 WF 7/81
JurBüro 1981, 737


Grundbuchrecht; Berichtigung der Eintragung eines Eigentumsverzichts; Wirksamkeit der nicht eingetragenen Sicherungsanordnung trotz Erteilung eines Fideikommißauflösungsscheins und Grundstücksübertragung.
BGB §§ 892, 928; GBO §§ 71, 22; FErlG; GG Art. 14
1. Gegen die Eintragung eines Eigentumsverzichts kann Beschwerde mit dem Ziel der Berichtigung durch Löschung und Wiedereintragung eingelegt werden.
2. Die Wirksamkeit einer Sicherungsanordnung des Fideikommissgerichts wird durch die Erteilung des Fideikommissauflösungsscheines nicht berührt.
3. Wird die durch Sicherungsanordnung begründete Verfügungsbeschränkung nicht in das Grundbuch eingetragen, so muß sie gegen den gutgläubigen Grundstückserwerber neu erlassen werden; das gilt nicht, wenn das Recht zu der Durchführung einer Erbauseinandersetzung oder zu der Vorwegnahme einer Erbfolge übertragen wurde.
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 30. Dezember 1980 - 3 W 161/80
OLGZ 1981, 139

