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Entscheidungen OLG München (1980) - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG München (1980)


Entscheidungen OLG München (1980) - OLGMnchen

 

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Versorgungsausgleich bei Zeitsoldaten.
BGB §§ 1587a, 1587b

1. In einem Verfahren, das den Versorgungsausgleich eines Soldaten auf Zeit betrifft, ist nicht das Wehrbereichsgebührnisamt, sondern die Wehrbereichsverwaltung Vertretungsbehörde der beteiligten Bundesrepublik Deutschland.
2. Der Anspruch des Soldaten auf Zeit auf Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Berücksichtigung seiner Soldatenzeit als ruhegehaltsfähige Dienstzeit im Falle einer Beamtenversorgung o.ä. ist eine ausgleichspflichtige »Aussicht«, die entsprechend einer Anwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung zu bewerten ist (sogenannte fingierte Nachversicherung).
3. Diese »Aussicht« ist im Wege der Begründung von Rentenanwartschaften durch Beitragsentrichtung auszugleichen.

OLG München, Beschluß vom 9. Januar 1980 - 4 UF 234/79
FamRZ 1980, 367 = FRES 5, 344

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Verfahrensrecht; Rechtsmittel; Rechtskraft des Scheidungsausspruchs bei Rechtsmittelverzicht und Teilanfechtung im übrigen.
ZPO §§ 301, 623, 629, 706

Hat das Amtsgericht im Verbund durch Teilurteil entschieden, und ist die nicht mit erledigte Folgesache durch isolierte Anfechtung faktisch aus dem Verbund gelöst worden, so wird der nicht angefochtene Teil der Verbundentscheidung spätestens mit Eintritt der Rechtskraft der Beschwerdeentscheidung über die angefochtene Folgesache rechtskräftig, und zwar auch dann, wenn das Beschwerdegericht die Folgesache an das Amtsgericht zurückverweist.

OLG München, Beschluß vom 10. Januar 1980 - 4 WF 367/79
FamRZ 1980, 279 = Justiz 1980, 209

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Verfahrensrecht; Abänderungsklage; Zulässigkeit einer Abänderung von Vergleichen bereits vor Rechtshängigkeit einer Abänderungsklage.
BGB §§ 1601 ff; ZPO § 323

Die einschränkende Regelung des § 323 Abs. 3 ZPO gilt nicht nur für Urteile, sondern auch für sonstige vollstreckbare Titel im Sinne des Absatzes 4 dieser Vorschrift.

OLG München, Urteil vom 17. Januar 1980 - 16 UF 862/79
FamRZ 1980, 922

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Versorgungsausgleich; kein Ausgleich einer nach Ehezeitende gegebenen Versorgungszusage für eine Betriebsrente.
BGB §§ 1587, 1587a; RVO § 1304; AVG § 83

1. Betriebliche Altersversorgungen, für die eine Zusage erst nach dem Ende der Ehezeit gegeben wird, fallen nicht in den Versorgungsausgleich.
2. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung sind für den Versorgungsausgleich nur solche Beiträge relevant, die während der Ehezeit für in diese fallende Zeiten entrichtet wurden (sogenanntes In-Prinzip).

OLG München, Beschluß vom 18. Januar 1980 - 13 UF 1447/79
FamRZ 1980, 462 = FRES 6, 135

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Unterbringungsrecht; Anhörung des vorläufig Untergebrachten durch das Gericht.
FGG § 64a; GVG § 159; VerwahrG BY

Die Ausnahmevorschrift des § 64a FGG ist jedenfalls nicht auf die Verwahrung Volljähriger nach dem bayerischen Verwahrungsgesetz anzuwenden.

OLG München, Beschluß vom 22. Januar 1980 - 22 AR 2/80
DAVorm 1980, 239 = Rpfleger 1980, 153

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Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Feststellung der Leistungsfähigkeit; Einkünfte aus Unterhaltsleistungen Dritter.
BGB § 1603

Bei der Feststellung der Leistungsfähigkeit eines Unterhaltsverpflichteten im Rahmen des § 1603 BGB sind auch Unterhaltsleistungen Dritter als Einkünfte zu berücksichtigen.

OLG München, Beschluß vom 24. Januar 1980 - 12 WF 501/80
FamRZ 1980, 284 = DAVorm 1980, 223

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Internationales Privatrecht; Eherecht; Ehetrennungsklage italienischer Eheleute; kein Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß.
BGB § 1360a; EGBGB Art. 14, Art. 17

1. Das materielle italienische Eherecht kennt keine Prozeßkostenvorschußpflicht unter Ehegatten.
2. Allein aufgrund des deutschen Prozeßrechts kann eine solche Pflicht nicht angenommen werden.

OLG München, Beschluß vom 24. Januar 1980 - 16 WF 1136/79
FamRZ 1980, 448

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Versorgungsausgleich; Beweisgebühr bei Einholung von amtlichen Auskünften zum Versorgungsausgleich.
BRAGO § 31; FGG § 53b

Die Einholung von amtlichen Auskünften zum Versorgungsausgleich, über die kein Streit besteht, durch das Gericht, löst keine anwaltliche Beweisgebühr aus.

OLG München, Beschluß vom 28. Januar 1980 - 11 WF 546/80
MDR 1980, 506 = Rpfleger 1980, 240

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Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Verwirkung des Unterhalts bei eheähnlicher Gemeinschaft.
BGB §§ 1570, 1577

Es fehlt die Unterhaltsbedürftigkeit einer geschiedenen Ehefrau, die im Konkubinat lebt, und durch den neuen Partner versorgt ist.

OLG München, Urteil vom 31. Januar 1980 - 16 UF 924/79
FamRZ 1980, 361

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Umgangsrecht; persönliche Anhörung in Verfahren über das Umgangsrecht.
BGB § 1634; FGG §§ 50a, 50b; RPflG §§ 3, 14, 25, 27

1. In Verfahren über den Umgang eines nicht sorgeberechtigten Elternteils mit seinem Kind finden § 50a und § 50b FGG Anwendung.
2. Die Verwertung der Erklärungen von Eltern und Kindern zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle als familienrichterliche Anhörung ist auch dann unzulässig, wenn diese Erklärungen ein Rechtspfleger aufgenommen hat.

OLG München, Beschluß vom 21. Februar 1980 - 26 UF 1321/79
FamRZ 1980, 623 = OLGZ 1980, 191 = Rpfleger 1980, 226 [479]

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Unterbringungsrecht; Anhörung des Mündels bei vorläufiger Unterbringung.
FGG §§ 2, 64a, 64g; GVG § 159

Bei vorläufiger Unterbringung kann das Mündel auch im Wege der Rechtshilfe durch den ersuchten Richter angehört werden.

OLG München, Beschluß vom 22. Februar 1980 - 22 AR 18/80
NJW 1980, 1699 = DAVorm 1980, 331 = Rpfleger 1980, 227 = MDR 1980, 505

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Versorgungsausgleich; Wertausgleich bei Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst.
BGB § 1587a; BetrAVG §§ 1, 18

1. Die Anwartschaft auf eine Versorgungsrente nach der Satzung der Versicherungsanstalt des Bundes und der Länder entsteht und wird zugleich unverfallbar mit dem Ablauf der Wartezeit (§ 1587a Abs. 2 Nr. 3 S. 3 BGB).
2. Die Anwartschaft auf die Versorgungsrente ist entsprechend dem Vorschlag des Bundesministeriums der Justiz zu bewerten (Rechtsanwenderbroschüre S. 238, 239, 1. Beispiel Ziffer 3. - 3.3.).

OLG München, Beschluß vom 22. Februar 1980 - 4 UF 85/79
FamRZ 1980, 598 = FRES 6, 73

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Kosten und Gebühren; Entstehung der Beweisgebühr bei Anhörung von Verfahrensbeteiligten in Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge.
ZPO § 621a; FGG § 12; BRAGO § 31

Die Anhörung von Verfahrensbeteiligten in Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge löst dann keine Beweisgebühr aus, wenn sich das Gericht nur einen persönlichen Eindruck verschaffen, und nicht streitige Tatsachen klären will.

OLG München, Beschluß vom 10. März 1980 - 11 WF 641/80
Rpfleger 1980, 401 = MDR 1980, 1031

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Armenrecht; Umfang der Prüfungspflicht in Armenrechtsverfahren bei ausländischem vollstreckbarem Titel.
ZPO §§ 13, 139, 323

In Armenrechtsverfahren bezüglich einer Unterhaltssache hat sich die Prüfung des Gerichts auch darauf zu erstrecken, inwieweit der Antragsteller aus einem vorliegenden ausländischen Titel bereits vollstrecken kann.

OLG München, Beschluß vom 11. März 1980 - 16 WF 1214/79
DAVorm 1980, 753

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Eherecht; Nichtigkeit einer Eheschließung bei Unwirksamkeit der vorhergehenden Ehescheidung; Tod des Doppel-Ehepartners; kein Versorgungsausgleich von Amts wegen.
BGB §§ 1565 ff, 1587 ff; EheG §§ 20, 23, 24, 26; ZPO §§ 623, 629, 632

1. Schließt jemand eine weitere Ehe, obwohl seine bisherige Ehe zwar rechtskräftig, aber noch nicht wirksam aufgelöst ist, so handelt es sich um eine von Anfang an nichtige Doppelehe.
2. Der Nichtigkeitsklage des Staatsanwalts dagegen fehlt in der Regel trotz des inzwischen eingetretenen Todes des Doppel-Ehepartners weder das Rechtsschutzbedürfnis, noch ist sie rechtsmißbräuchlich.
3. Bei der Nichtigkeitsklage des Staatsanwalts gegen den überlebenden Partner der Doppelehe ist kein Versorgungsausgleich von Amts wegen und im Verbund durchzuführen.

OLG München, Urteil vom 25. März 1980 - 4 UF 270/79
FamRZ 1980, 565

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Verfahrensrecht; Festsetzung des Streitwertes bei Antragsrücknahme in Scheidungsverfahren.
ZPO § 269; BRAGO §§ 31, 32, 37

Kündigt der Bevollmächtigte der Antragsgegnerin in einem Scheidungsrechtsstreit lediglich an, er werde in dem Termin keinen Antrag stellen, und nimmt der Antragsteller dann vor dem Termin den Antrag zurück, dann erhält der Bevollmächtigte der Antragsgegnerin lediglich eine halbe Prozeßgebühr nach dem Streitwert der Sache, und für seinen Antrag, dem Antragsteller die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, eine volle Prozeßgebühr aus dem Wert der Kosten, insgesamt aber nicht mehr als eine volle Prozeßgebühr aus dem Wert der Hauptsache.

OLG München, Beschluß vom 1. April 1980 - 1 WF 537/80
AnwBl 1980, 259 = Rpfleger 1980, 355

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Versorgungsausgleich; keine Abänderung einer rechtskräftigen Entscheidung über den Versorgungsausgleich.
BGB § 1587; FGG § 18; ZPO 621a

§ 18 Abs. 1 FGG ermöglicht es nicht, nach rechtskräftiger Entscheidung über den Versorgungsausgleich nachträglich erneut über ihn zu entscheiden.

OLG München, Beschluß vom 1. April 1980 - 16 UF 941/79
FamRZ 1980, 604

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Verfahrensrecht; Zuständigkeit der Gerichte; Scheidungsverbund; internationale Zuständigkeit für Folgesachen (hier: elterliche Sorge sowie Ehewohnung/Hausrat).
BGB § 1671, HausrVO; EGBGB Art. 17; ZPO §§ 606, 606b, 623 ff

1. Die deutsche internationale Zuständigkeit für eine Scheidungssache erstreckt sich grundsätzlich auf die mit ihr im Verbund stehenden Folgesachen.
2. Staatsvertragliche Zuständigkeitsregelungen für Folgesachen haben, auch wenn sie bereits vor dem Inkrafttreten des 1. Eherechtsreformgesetzes gültig waren, Vorrang.

OLG München, Beschluß vom 10. April 1980 - 13 UF 1530/79
FRES 6, 265

Hinweis
Erstentscheidung: Amtsgericht - Familiengericht - München, Beschluß vom 9. November 1979 (82 F 785/79).

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Verfahrensrecht; Festsetzung des Streitwertes; Streitwert einer Unterhaltsklage; rechtliches Interesse an einer Titulierung.
GKG § 17

Bei einer Unterhaltsklage ist der Berechnung des Streitwertes derjenige Betrag zugrunde zu legen, auf den geklagt wird, auch wenn der Beklagte in dieser Höhe freiwillig Unterhalt zahlt.

OLG München, Beschluß vom 30. April 1980 - 26 WF 961/79
AnwBl 1980, 293

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Verfahrensrecht; Festsetzung des Streitwertes; Beweisgebühr in Sorgerechtsverfahren.
BRAGO § 31; FGG §§ 12, 53b; JWG § 48a

Die Einholung von Auskünften der beteiligten Versorgungsträger und die Einholung eines Jugendamtsberichts in Sorgerechtsverfahren löst keine Beweisgebühr aus.

OLG München, Beschluß vom 22. Mai 1980 - 11 WF 800/80
MDR 1980, 768

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Versorgungsausgleich bei einem Beamten.
BGB § 1587a; BeamtVG §§ 5, 12, 55

1. Im Rahmen des Versorgungsausgleichs sind bei der Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit sogenannte Kannzeiten auch dann einzubeziehen, wenn ihre Berücksichtigung lediglich von einem noch nicht gestellten Antrag des Beamten-Ehegatten abhängt.
2. Maßgebend für die Bewertung der Versorgungsanwartschaft des aktiven Beamten ist diejenige Besoldungsgruppe, die der Beamten-Ehegatte an dem Ende der Ehezeit innehat.
3. Zugrundezulegen ist bei der Bildung der Höchstgrenze im Sinne von § 55 Abs. 2 BeamtVG die Endstufe der Besoldungsgruppe.
4. Bei der Ruhensberechnung ist nur der auf die Ehezeit entfallende Teil der konkurrierenden Rentenanwartschaft zu berücksichtigen.

OLG München, Beschluß vom 26. Juni 1980 - 4 UF 250/79
FamRZ 1980, 1025

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Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Leistungsfähigkeit; keine Unterhaltspflicht bei längerer Strafhaft.
BGB §§ 1603, 1615h; StVollzG §§ 43, 47, 51

Ein einkommens- und vermögensloser Strafgefangener, der eine längere Strafhaft (hier: ein Jahr und acht Monate) verbüßt, ist bei der gegenwärtigen Höhe des Arbeitsentgelts auch gegenüber einem minderjährigen Kind grundsätzlich nicht unterhaltspflichtig.

OLG München, Urteil vom 24. Juli 1980 - 26 UF 547/79
DAVorm 1984, 77

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Kosten und Gebühren; Anwaltswechsel nach Widerspruch gegen einen Urkundenmahnbescheid; Erstattungsfähigkeit der Gebühren des Mahnanwalts in Urkundenverfahren.
BRAGO §§ 39, 43; ZPO §§ 91, 103 ff, 600, 703a

Die Kosten des Mahnanwalts in Urkundenverfahren sind neben den Kosten des nach Widerspruchseinlegung beauftragten Prozeßbevollmächtigten dann nicht erstattungsfähig, wenn der Gläubiger nach den Umständen einen Widerspruch zu der Erlangung eines Vollstreckungsbescheides unter Vorbehalt (§ 703 Abs. 2 Nr. 4 ZPO) erwarten mußte.

OLG München, Beschluß vom 31. Juli 1980 - 11 W 1743/80
JurBüro 1981, 74

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Kosten und Gebühren; Kostenfestsetzung nach einer Abhilfeentscheidung; Verzinsung des Kostenerstattungsanspruchs in Scheidungssachen und in nicht abgetrennten Folgesachen.
ZPO §§ 103, 104; RPflG §§ 11, 21

1. In dem Falle der Abhilfe hat der Rechtspfleger den Erstattungsbetrag neu festzusetzen, oder den festgesetzten Betrag zu ergänzen.
2. In Scheidungssachen und in nicht abgetrennten Folgesachen ist der Kostenerstattungsanspruch erst mit dem Eintritt der formellen Rechtskraft zu verzinsen.

OLG München, Beschluß vom 12. August 1980 - 11 WF 871/80
Rpfleger 1981, 71

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Versorgungsausgleich; Ausgleich betrieblicher Altersversorgungen; Änderung von Versorgungsordnungen nach dem Ende der Ehezeit.
BGB §§ 1587a, 1587c

Bei einer betrieblichen Altersversorgung ist für die Durchführung des Versorgungsausgleichs die an dem Ende der Ehezeit geltende Versorgungsordnung zugrunde zu legen. Eine nach dem Ende der Ehezeit eingetretene Änderung der Versorgungsordnung muß grundsätzlich außer Betracht bleiben; sie kann lediglich unter den Voraussetzungen des § 1587c Nr. 1 BGB berücksichtigt werden.

OLG München, Beschluß vom 16. September 1980 - 4 UF 159/80
FamRZ 1981, 281

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Versorgungsausgleich; Wertausgleich bei Betriebsrenten.
BGB §§ 1587, 1587a, 1587c; ZPO § 187

1. Für die Bewertung einer betrieblichen Altersversorgung ist das Ende der Ehezeit auch dann maßgebend, wenn der Ehegatte nach dem Ende der Ehezeit, aber vor der Entscheidung über den Versorgungsausgleich aus dem Betrieb ausgeschieden ist, und wegen Eintritts des Versorgungsfalles Ruhegeld bezieht.
2. Zu der groben Unbilligkeit des Wertausgleichs des betrieblichen Ruhegeldes in einem solchen Falle.
3. Zu der Berechnung des Endes der Ehezeit, wenn der Beklagte (Antragsgegner) die Klage-(Antrags-)schrift erhalten hat, ohne daß sich insoweit eine förmliche Zustellung nachweisen läßt.
4. Gemäß § 187 S. 1 ZPO kann die Zustellung als in dem Zeitpunkt bewirkt angesehen werden, in dem das zuzustellende Schriftstück dem Zustellungsadressaten zugegangen ist. Voraussetzung ist allerdings der Zustellungswille.

OLG München, Beschluß vom 22. September 1980 - 4 UF 137/80
FamRZ 1981, 167

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Versorgungsausgleich; Ausgleich einer als Kapital-Direktversicherung ausgestalteten betrieblichen Altersversorgung.
BGB § 1587a

Eine als Kapital-Direktversicherung ausgestaltete betriebliche Altersversorgung unterliegt nicht dem Versorgungsausgleich.

OLG München, Beschluß vom 28. Oktober 1980 - 4 UF 139/80
FamRZ 1981, 277

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Kosten und Gebühren; keine Erstattungsfähigkeit der Prozeßgebühr des Beklagtenvertreters vor Rechtshängigkeit des streitigen Verfahrens nach vorausgegangenem Mahnverfahren.
BRAGO §§ 31, 43; ZPO § 91

Gebühren des Rechtsanwalts für über den Widerspruch im Mahnverfahren hinausgehende Maßnahmen sind nicht erstattungsfähig, wenn das Mahnverfahren nach dem Widerspruch und nach der Abgabe an das in dem Mahnbescheid bezeichnete Gericht endet.

OLG München, Beschluß vom 31. Oktober 1980 - 11 W 2304/80
JurBüro 1981, 389

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Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Leistungsfähigkeit eines Rechtsanwalts für Unterhalt gemäß §§ 1572, 1573 BGB nach Aufgabe seiner Anwaltstätigkeit; Ansatz fiktiven Arbeitseinkommens; Verwirkung des Unterhaltsanspruchs gemäß § 1579 BGB bei Anhängigmachung behördlicher Verfahren etc gegen den Unterhaltsschuldner.
BGB §§ 1569, 1572, 1573, 1578, 1579, 1581

1. Bestehen bei einem Rechtsanwalt, der seine Praxis aufgegeben hat, Zweifel an seiner Leistungsfähigkeit zu der Zahlung von Unterhalt, dann geht das zu seinen Lasten: Er muß sich bei nicht ausreichendem tatsächlichen Einkommen ein fiktives Einkommen anrechnen lassen.
2. Der Unterhaltsanspruch wird selbst durch eine direkte Strafanzeige gegen den Unterhaltspflichtigen regelmäßig nicht ausgeschlossen.

OLG München, Urteil vom 17. November 1980 - 2 UF 1193/78
FamRZ 1981, 154

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Abstammungsrecht; Restitutionsklage in Kindschaftssachen gegen ein rechtskräftiges Urteil über die Vaterschaft.
ZPO § 641i

Die Restitutionsklage nach § 641i ZPO gegen ein rechtskräftiges Urteil über die Vaterschaft ist dann zulässig, wenn die Partei ein »neues Gutachten« über die Vaterschaft vorlegt. Ausreichend ist, daß das neue Gutachten in Verbindung mit dem in dem früheren Verfahren erhobenen Beweis möglicherweise eine andere Entscheidung herbeigeführt haben würde.

OLG München, Urteil vom 25. November 1980 - 4 U 359/80
DAVorm 1981, 140

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Prozeßkostenhilfe; Umfang der Erstreckung der Bewilligung des Armenrechts auf Scheidungsfolgesachen.
ZPO § 624

Die Erstreckung der Bewilligung des Armenrechts nach § 624 Abs. 2 ZPO erfaßt nur solche Folgesachen, die zu dem Zeitpunkt der Bewilligung bereits anhängig waren.

OLG München, Beschluß vom 3. Dezember 1980 - 11 WF 1187/80
JurBüro 1981, 457 = MDR 1981, 325 = AnwBl 1981, 113 = Rpfleger 1981, 205 = FamRZ 1981, 383 [Ls]

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Familienvermögensrecht; Zugewinngemeinschaft; Verfügungsmacht über das Vermögen im ganzen; Zustimmungsbedürftigkeit einer Bürgschaftserklärung.
BGB §§ 765, 1365

Eine Bürgschaft bedarf nicht der Zustimmung des Ehegatten gemäß § 1365 BGB, selbst wenn bei einer Inanspruchnahme der geschuldete Betrag geeignet ist, das ganze Vermögen aufzuzehren.

OLG München, Urteil vom 30. Dezember 1980 - 19 U 2311/80
OLGZ 1982, 73

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Verfahrensrecht; Zwangsvollstreckung; Drittwiderspruchsklage einer Ehefrau (hier: gegen die Pfändung eines Teppichs durch einen Gläubiger des Ehemannes); Beweisanforderungen.
BGB § 1362

Die Drittwiderspruchsklage einer Ehefrau gegen die Pfändung eines Teppichs durch einen Gläubiger des Ehemannes ist abzuweisen, wenn die Klägerin sich nur auf einen auf der Rechnung befindlichen Vermerk beider Eheleute stützt, wonach der Teppich ihr geschenkt sei, ohne daß sich feststellen läßt, wann der Vermerk angebracht worden ist. Auch die Zeugenaussage des Ehemannes genügt dann nicht.

OLG München, Urteil vom 30. Dezember 1980 - 15 U 2963/80
MDR 1981, 403

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