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Unterhaltsrechtliche Tabellenwerte und Selbstbehaltssätze des Oberlandesgerichts Saarbrücken [2003] - FD-Platzhalter-kantig

Unterhaltsrechtliche Tabellenwerte und Selbstbehaltssätze des Oberlandesgerichts Saarbrücken [2003]





Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Saarbrücken benutzen die ab 01.07.2003 geltende Düsseldorfer Tabelle in der bisherigen Weise als Orientierungshilfe.

Der Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten beträgt

1. gegenüber minderjährigen Kindern und Ehegatten, die zusammen mit diesen berechtigt sind, sowie gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden,
a) für Berufstätige 840 €
b) für Nichtberufstätige 730 €
2. gegenüber anderen volljährigen Kindern generell 1.000 €
3. wenn nur der Ehegatte unterhaltsberechtigt ist, generell 895 €
4. gegenüber Eltern mindestens 1.250 €
5. gegenüber der Mutter und dem Vater eines nicht ehelichen Kindes (§§ 1651 Abs. 3 Satz 1, Abs. 5, 1603 Abs. 1 BGB) mindestens
1.000 €

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