Entscheidungen OLG Nürnberg 11/1991
BGB § 1609
Zu der anteiligen Haftung der Eltern eines volljährigen, in Ausbildung befindlichen Kindes.
OLG Nürnberg, Beschluß vom 8. November 1991 - 7 UF 1612/91
Umgangsrecht; Umgang des Kindes mit den Eltern; keine Notwendigkeit einer gerichtlichen Rechtsmittelbelehrung.
BGB § 1634; ZPO § 233
Eine gerichtliche Rechtsmittelbelehrung ist in Umgangsrechtsverfahren nicht vorgesehen; vielmehr müssen sich die Beteiligten selbst über die Möglichkeit der Anfechtung und über die dafür vorgeschriebenen Fristen erkundigen.
OLG Nürnberg, Beschluß vom 8. November 1991 - 7 UF 2764/91
Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; eingeschränkte Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners; Obliegenheit zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit durch Mietbeteiligung eines in die Ehewohnung aufgenommenen Dritten (hier: neue Lebensgefährtin) und Tilgungsplan für die Rückzahlung eines elterlichen Darlehens.
BGB § 1361
1. Wenn der unterhaltsverpflichtete Ehemann nach dem Auszug seiner Ehefrau seine Lebensgefährtin in die eheliche Wohnung aufnimmt, dann muß er zwecks Erhaltung seiner Leistungsfähigkeit eine Mietbeteiligung verlangen.
2. Haben die Eltern des Unterhaltsschuldners nach der Trennung der Parteien ein diesen gewährtes Darlehen gekündigt, dann hat der Unterhaltspflichtige mit seinen Eltern Tilgungsmodalitäten zu vereinbaren, die es ihm im Rahmen eines vernünftigen Tilgungsplanes ermöglichen, seine Mindestunterhaltsverpflichtungen zu erfüllen.
OLG Nürnberg, Urteil vom 11. November 1991 - 10 UF 3952/90
EzFamR aktuell 1992, 8 [Nr. 2]
Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Prozeßkostenhilfe; Mutwilligkeit einer negativen Feststellungsklage.
BGB §§ 1569 ff; ZPO § 114
Wenn ein Ehegatte nicht behauptet, ihm stehe nachehelicher Unterhalt zu, ist eine entsprechende negative Feststellungsklage des anderen Ehegatten als mutwillig zu werten, so daß Prozeßkostenhilfe zu versagen ist.
OLG Nürnberg, Beschluß vom 15. November 1991 - 10 WF 3315/91
EzFamR aktuell 1992, Nr. 1, 12 [Ls]
Aktuelles
Entscheidungen Kammergericht 1994
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