Entscheidungen OLG Nürnberg 06/1991
VAHRG § 10a; KostO § 99; FGG § 13
1. Hinsichtlich der Frage des Gebührenanfalls für das Verfahren nach § 10a VAHRG schließt sich der 11. Senat des as Oberlandesgerichts Nürnberg der Entscheidung des 2. Senats des Oberlandesgerichts Bamberg vom 5. Dezember 1990 (FamRZ 1991, 470 = EzFamR VAHRG § 10a Nr. 10) an.
2. Falls ein Rentenversicherungsträger unrichtige Auskünfte erteilt hat, und deswegen ein anderer als Antragsteller Kostenschuldner wird, ist eine anderweitige Kostenauferlegung nach § 13a FGG billig.
OLG Nürnberg, Beschluß vom 5. Juni 1991 - 11 UF 648/91
JurBüro 1991, 1365
Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes; Prozeßvergleich wegen unstreitiger Ansprüche; Regelung bzw. Umgestaltung unstreitiger Rechtsverhältnisse (hier: grundbuchrechtliche Beurkundungsvorgänge im Wege des Prozeßvergleichs); Titulierungsinteresse; Interesse an der Umgestaltung von Rechtsverhältnissen.
BRAGO §§ 8, 10, 23; ZPO § 3
1. Wenn sich Verfahrensbeteiligte über unstreitige Ansprüche vergleichen, oder sich zu der Regelung bzw. Umgestaltung unstreitiger Rechtsverhältnisse der Form des Prozeßvergleichs bedienen, zum Beispiel grundbuchrechtliche Beurkundungsvorgänge im Wege des Prozeßvergleichs vorwegnehmen, so daß die Inanspruchnahme eines Notars überflüssig wird, dann ist dem Vergleich ein Mehrwert zuzusprechen, der sich nach dem nach pflichtgemäßen Ermessen zu bestimmenden Interesse der Beteiligten an der Schaffung eines vollstreckbaren Titels (»Titulierungsinteresse«) bzw. an der Umgestaltung der Rechtsverhältnisse richtet.
2. Das Titulierungsinteresse ist zwar regelmäßig nur mit einem Bruchteil der unstreitigen Ansprüche zu bewerten; das Interesse an der Umgestaltung unstreitiger Rechtsverhältnisse ist jedoch anders zu bewerten.
3. Werden durch einen Prozeßvergleich grundbuchrechtliche Vorgänge vorweggenommen, die andernfalls Gerichts- bzw. Notargebühren ausgelöst hätten, ist es sachgerecht, die für diese Gebühren geltenden Wertvorschriften sinngemäß für die Bestimmung der Vergleichsgebühren des Rechtsanwalts heranzuziehen.
OLG Nürnberg, Beschluß vom 7. Juni 1991 - 7 WF 1465/91
Verfahrensrecht; Zwangsvollstreckung; noch nicht vollzogene Vollstreckung; Vermeidung der Zwangsgeldfestsetzung durch Erteilung der geschuldeten Auskünfte und Vorlage der entsprechenden Belege.
VAHRG § 11; FGG § 33
Ist eine Zwangsgeldanordnung noch nicht vollzogen, dann kann die Vollstreckung durch Erteilung der geschuldeten Auskünfte und durch Vorlage der entsprechenden Belege abgewendet werden.
OLG Nürnberg, Beschluß vom 7. Juni 1991 - 7 WF 1830/91
Ehescheidung; anwendbares Recht nach Einreise aus dem Ausland bei deutscher Volkszugehörigkeit.
BGB § 1565; EGBGB Art. 17; FamRÄndG Art. 9; GG Art. 116
Das gemäß Art. 17 Abs. 1 S. 1 EGBGB anzuwendende Recht ist auch durch eine spätere deutsche Staatsangehörigkeit beider Ehegatten nicht mehr wandelbar. Allein die deutsche Volkszugehörigkeit führt nicht zu der rechtlichen Gleichstellung; diese tritt vielmehr erst mit der Aufnahme in dem Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 ein.
OLG Nürnberg, Beschluß vom 12. Juni 1991 - 7 UF 1341/91
Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; Leistungsfähigkeit; unterhaltsrechtliche Anerkennung von nach der Trennung aufgenommenen Schulden als berechtigter trennungsbedingter Aufwand.
BGB § 1361
Zu der unterhaltsrechtlichen Anerkennung von nach der Trennung aufgenommenen Schulden als berechtigter trennungsbedingter Aufwand wegen Ausgaben für Ablöse und Neuanschaffungen, wenn der Unterhaltsschuldner bei der Trennung Ehefrau und Kind die frühere Ehewohnung und den überwiegenden Hausrat überlassen hat.
OLG Nürnberg, Urteil vom 14. Juni 1991 - 7 UF 4130/90
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