Entscheidungen OLG München 06/199
BGB §§ 1601 ff, 1610; ZPO § 323
Begehrt ein unterhaltsberechtigtes Kind, das in den neuen Bundesländern lebt, den Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle von seinem in den alten Bundesländern lebenden Vater, so ist kein Abschlag wegen etwa geringerer Lebenshaltungskosten zu machen.
OLG München, Beschluß vom 4. Juni 1991 - 26 WF 622/91
FamRZ 1991, 977 = EzFamR ZPO § 114 Nr. 4 = MDR 1991, 767 = DtZ 1991, 298
Ehewohnung und Hausrat; Ehewohnung bei gemeinnützigem Wohnungsverein; Zuteilung einer Genossenschaftswohnung an Nicht- Genossenschaftsmitglied.
HausrVO §§ 2, 5
Ein gemeinnütziger Wohnungsverein kann nach der Scheidung der Ehegatten verpflichtet werden, mit demjenigen Ehegatten das Dauernutzungsverhältnis an der Genossenschaftswohnung fortzusetzen, der nicht Mitglied der Genossenschaft ist, wobei vor allem unter Abwägung aller Belange der Parteien auf das Wohl der Kinder Rücksicht zu nehmen ist (gegen BayObLG NJW 1953, 1589).
OLG München, Beschluß vom 5. Juni 1991 - 2 UF 1550/89
FamRZ 1991, 1452
Versorgungsausgleich; Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit bei Beamtenversorgung.
BGB § 1587a; BeamtVG §§ 9 ff, 78
Ist nach § 78 Abs. 1 BeamtVG zu der Besitzstandswahrung früheres Recht anwendbar, das für den Beamten günstiger ist, nach dem aber bestimmte Vordienstzeiten entgegen §§ 9 ff BeamtVG nicht als ruhegehaltfähige Dienstzeiten angerechnet werden, so ist bei der Bildung des Zeit-/Zeitverhältnisses nach § 1587a Abs. 2 Nr. 1 BGB die ruhegehaltfähige Dienstzeit gleichwohl den Regelungen des Beamtenversorgungsgesetzes zu entnehmen.
OLG München, Beschluß vom 24. Juni 1991 - 4 UF 231/90
FamRZ 1992, 448
Prozeßkostenhilfe; Rahmengebühr des Prozeßkostenhilfeanwalts.
BRAGO §§ 12, 118, 121
Die von dem Rechtsanwalt im Rahmen der Prozeßkostenhilfe getroffene Bestimmung der Rahmengebühren des § 118 Abs. 1 BRAGO kann nicht allein wegen der begrenzten Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Auftraggebers unbillig sein.
OLG München, Beschluß vom 25. Juni 1991 - 11 WF 795/91
JurBüro 1991, 1485 = Rpfleger 1991, 464 = MDR 1992, 83 = AnwBl 1992, 455
Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Rechtshängigkeit des Kindesunterhalts bei in Polen eingeleitetem Scheidungsverfahren.
ZPO §§ 261, 328; EGBG Art. 18
Ein in Polen eingeleitetes Scheidungsverfahren begründet für den Zeitraum bis zu der Rechtskraft der Scheidung auch die Rechtshängigkeit des Kindesunterhalts; diese kann gegen eine später in Deutschland erhobene Klage auf Kindesunterhalt eingewandt werden.
OLG München, Urteil vom 26. Juni 1991 - 12 UF 1540/90
FamRZ 1992, 73 = IPRax 1992, 174 = IPRspr 1991, 394
Aktuelles
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