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Entscheidungen OLG München 03/1991 - FD-Platzhalter-kantig

Entscheidungen OLG München 03/1991



Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes; Scheidungsverbund; Beachtung der Sechs-Monatsfrist zur Abänderung des Streitwertes bei Vorabentscheidung.
GKG § 25

1. Ist in einem Scheidungsverbundverfahren über einen Teil eine rechtskräftige Vor-abentscheidung getroffen, und hier ein Teilstreitwert festgesetzt worden, so ist bezüglich einer Abänderung des Streitwertes die Sechs-Monatsfrist zu beachten.
2. Unerheblich ist, ob und wann abgetrennte Folgesachen endgültig erledigt werden.

OLG München, Beschluß vom 11. März 1991 - 26 WF 506/91
JurBüro 1991, 951 = Rpfleger 1991, 434

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Unterhaltsrecht; Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens; staatliches Blindengeld.
BGB § 1610a

Das staatliche Blindengeld kann unterhaltsrechtlich nicht als Einkommen angesehen werden, soweit ihm tatsächliche behinderungsbedingte Mehraufwendungen gegenüber stehen.

OLG München, Beschluß vom 19. März 1991 - 12 WF 597/91

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Prozeßkostenhilfe; Pflicht zur Meldung einer Änderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf gerichtliche Anfrage.
ZPO §§ 114, 120

1. Eine Pflicht der Partei, sich in der Frist von § 120 Abs. 4 S. 3 ZPO zu einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse zu erklären, wird nur auf Verlangen des Gerichtes, also auf eine gerichtliche Anfrage im Einzelfall, begründet. Die Partei muß also nach Anfrage und Fristsetzung die erforderlichen Angaben machen.
2. Wird durch eine Auflage der Partei die Pflicht auferlegt, während des genannten Zeitraumes von sich aus Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu melden, so geht diese Auflage über den eindeutigen Text des § 120 Abs. 4 ZPO hinaus, wo eine Erklärungspflicht nur auf Verlangen festgelegt ist.

OLG München, Beschluß vom 30. April 1991 - 16 WF 850/90
FamRZ 1992, 702 = OLGR 1992, 48

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