Entscheidungen OLG Frankfurt 11/1991
BGB §§ 844, 1603
1. Zu der Prognose künftiger Leistungsfähigkeit des durch unerlaubte Handlung getöteten Unterhaltsverpflichteten.
2. Im Hinblick auf die gegenseitige eheliche Unterhaltspflicht ist es in erster Linie Sache der einvernehmlichen Lebensgestaltung der Ehegatten, die Aufteilung ihrer Pflichten nach den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Partner zu regeln.
OLG Frankfurt, Urteil vom 7. November 1991 - 1 U 103/90
VersR 1992, 1411 = VRS 84, 95
Ehewohnung und Hausrat; Zuweisung der Ehewohnung an einen Ehegatten trotz Widerspruchs des Vermieters.
HausrVO § 4; BGB § 565d
§ 4 HausrVO schließt nicht schlechthin eine Zuweisung der Ehewohnung an einen Ehegatten gegen den erklärten Widerspruch des Vermieters aus, sondern begründet lediglich einen Vorrang der Belange des Vermieters vor denjenigen der Ehegatten im Sinne eines Regel-Ausnahme-Verhältnisses.
OLG Frankfurt, Beschluß vom 27. November 1991 - 3 UF 38/91
FamRZ 1992, 695
Aktuelles
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