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Entscheidungen OLG Frankfurt 08/1991 - FD-Platzhalter-kantig

Entscheidungen OLG Frankfurt 08/1991



Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Kürzung des Unterhalts für ein in den neuen Bundesländern lebendes Kind bei Erwerbstätigkeit des Unterhaltsschuldners in den alten Bundesländern.
BGB §§ 1601 ff; EGBGB Art. 234 § 1; ZPO §§ 323, 794

Bei der Bemessung der Unterhaltsrente eines in den neuen Bundesländern lebenden minderjährigen Kindes gegen einen barunterhaltspflichtigen Elternteil, der in den alten Bundesländern lebt und Erwerbseinkünfte erzielt, ist kein Abschlag von den Regelsätzen der Düsseldorfer Tabelle vorzunehmen.

OLG Frankfurt, Beschluß vom 12. August 1991 - 2 WF 91/91
FamRZ 1991, 1478 = DAVorm 1992, 209 = DtZ 1992, 249 [Ls] = ZAP-DDR EN-Nr. 3/92 [Ls]

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Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Feststellung der Leistungsfähigkeit eines selbständigen Versicherungskaufmannes bei Widerspruch zwischen formal unbeanstandet vorgelegten Geschäftsunterlagen tatsächlichem Lebensführungsstil.
BGB §§ 1572, 1573, 1578, 1581, 1609

Zu der familiengerichtlichen Feststellung der Leistungs-(un-)fähigkeit eines selbständigen Versicherungskaufmanns bei Widerspruch zwischen formal unbeanstandet vorgelegten Geschäftsunterlagen (einschließlich Steuerbescheiden) und seinem tatsächlichen Lebensführungsstil.

OLG Frankfurt, Urteil vom 22. August 1991 - 1 UF 223/90
FamRZ 1992, 64

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